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MUTTERSCHUTZ UND ELTERNGELD

Heute gibt es einen eher trockeneren Blog-Eintrag aber ich wollte euch den Dschungel ersparen, durch den ich mich seit gestern kämpfe: was ist Mutterschutz, wieviel steht mir zu, wann beantrage ich Elterngeld, was ist Elterngeld Plus und so weiter!
Eines vorneweg: es war tatsächlich nicht leicht, als Nicht-BWLerin alles zu verstehen, aber ich werde nun für euch ein bisschen Licht in das Dunkel bringen:


alle Infos zu Mutterschutz, Elternzeit und Elternzeit plus

Mutterschutz

Der Mutterschutz, welcher im Mutterschutzgesetz festgelegt ist, soll euch vor Gefährdung und Überforderung am Arbeitsplatz schützen. Wichtig ist, dass ihr wisst, wie eure Rechte sind, damit ihr in dieser empfindlichen Zeit nichts tut, was eure Schwangerschaft gefährden kann.

Für alle working Mums: werdende Mamas dürfen 6 Wochen vor dem errechneten Termin nur mit Einwilligung beschäftigt werden, nach der Geburt gilt ein Beschäftigungsverbot von 8 Wochen (bzw 12 Wochen bei Früh- oder Mehrlingsgeburten). Eine liebe Blogleserin hat mir außerdem einen nützlichen Hinweis verraten: auch Babies unter 2600 Gramm können unter die Definition Frühgeburt fallen und sodass diese Kinder einen längerer Mutterschutz von 12 Wochen auslösen.

Es greifen außerdem verschiedene andere Regelungen wie sogenannte generelle Beschäftigungsverbote ( zum Beispiel Fließband- , Akkord oder Mehrarbeit) oder individuelle Verbote auf Grundlage von ärztlichen Attests.

Von Beginn der Schwangerschaft bis zu 4 Monate nach Entbindung ist eine Kündigung eurer Arbeitsstelle nur in Ausnahmefällen durchsetzbar.


Was ist das Mutterschaftsgeld?

Das Mutterschaftsgeld bekommt ihr in der Regel 6 Wochen vor und 8 Wochen nach Entbindung.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in dieser Zeit maximal 13 Euro pro Tag. Sollte euer Nettoverdienst höher sein, wird die Differenz vom Arbeitgeber übernommen. Es kann also sein, dass ihr euer Mutterschaftsgeld nur von der Krankenkassen oder aber von Krankenkasse und Arbeitgeber bezieht. Nach der Geburt in den ersten beiden Lebensmonaten eueres Babys wird das Elterngeld mit dem Mutterschutzgeld verrechnet. In der Praxis sieht das in der Regel so aus, dass die ersten beiden Monate schon als Elterngeldmonate zählen, aber ihr während dieser Zeit "nur" das Mutterschutzgeld bezieht.

Sollte man privat versichert sein, kann man beim Bundesversicherungsamt eine einmalige Pauschale von 210 Euro beantragen. (Hier der Link dazu: https://www.bundesversicherungsamt.de/mutterschaftsgeld.html)

Solltet ihr selbstständig sein, gelten die oben genannten Schutzfristen nicht. Es gibt aber für solche Fälle Zusatzversicherungen durch eure private Krankenkasse.


Elternzeit

Einen Anspruch auf die Elternzeit gibt es für alle Eltern, die in einem Arbeitsverhältnis stehen.

Als Selbstständiger ist man natürlich für seine Elternzeit selber verantwortlich, aber auch ein Selbstständiger hat unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf Elterngeld. Als selbtsständiger Mutter/Vater sind 30 Arbeitsstunden pro Woche arbeiten erlaubt, allerdings wird der Gewinn eines jeden Monats mit dem Elterngeld verrechnet. Das heisst also, dass ihr euch als Selbstständige genau überlegen müsst, ob sich das für euch lohnt. Dafür gibt es aber diverse Beratungsstellen.


Für wielange kann ich also Elternzeit beantragen?

Maximal könnt ihr für 3 Jahre eure Arbeitszeit reduzieren bzw ganz aussetzen. Dabei bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen. Die Elternzeit muss dabei nicht am Stück genommen werden, sondern kann in 3 Abschnitten genommen werden. Die Elternzeit kann prinzipiell mit einem Teilzeitjob kombiniert werden, dabei darf die Wochenstundenanzahl nicht 30 Stunden überschreiten.


Wie funktioniert der Antrag auf Elternzeit?

Der Antrag ist 7 Wochen vor Beginn (aber nicht später als 8 Wochen!) der Elternzeit beim Arbeitgeber zu stellen. Dabei reicht ein formloser schriftlicher Antrag. Hierbei legt ihr erst einmal verbindlich den Zeitraum fest, in dem ihr eure Elternzeit nehmen wollt. Eine Verlängerung oder Verkürzung ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.


Die Elternzeit hat erst mal nichts mit dem Elterngeld zu tun. Bei der Elterzeit geht es um euer Arbeitsbverhältnis und sie ist vom Arbeitgeber zu genehmigen. Das Elterngeld wird von Elterngeldstellen ausgezahlt und beschreibt eine staatliche Unterstützung. Allerdings wird das Elterngeld nur gezahlt, wenn auch Elternzeit genommen wurde.


Elterngeld

Das Elterngeld soll euch einen Teil des wegfallenden Einkommens ersetzen. Es soll die finanzielle Lebensgrundlage eurer neuen Familie sichern. Ihr bekommt 12 Monate Elterngeld, sollte nur einer von euch beiden Elternzeit nehmen. Sollten beide Elternzeit nehmen wollen, so wird das Elterngeld maximal 14 Monate ausgezahlt.

Eine Ausnahme ist das sogenannte Elterngeld Plus. Hier wird das Elterngeld doppelt so lang allerdings dann auch nur mit dem halben Elterngeldbetrag bezogen. Vorteil des Elterngeld Plus ist, dass beide Elternteile Teilzeit (25-30 Wochenstunden) arbeiten dürfen.


Wie funktioniert der Antrag auf Elterngeld?

Es ist spätestens 3 Monate nach der Geburt bei der zuständigen Elterngeldstelle zu beantragen.

Dafür sind folgende Formulare notwendig:

- ausgefüllter Elterngeldantrag (diese sind von Bundesland zu Bundesland verschieden)

- Geburtsurkunde des Kindes mit Verwendungszweck "für Elterngeld"

- Ausweisdokumente von beiden Elternteilen

- Bescheid über Mutterschaftsgeld der Krankenkasse

- Einkommensnachweis

- Nachweis über die vom Arbeitgeber gewährte Elternzeit


Wieviel Elterngeld steht mir zu?

Das wegfallende Gehalt wird nur zu einem Teil ersetzt. Das nennt man Ersatzrate. In der Regel beträgt das ca 65% des wegfallenden Verdienstes. Dabei liegt der Mindestbetrag bei 300 Euro, der Höchstbetrag bei 1800 Euro.

Bei weiteren Geschwistern (genauer: ein Geschwisterkind unter 3 jähren oder 2 Geschwister unter 6 Jahren) gibt es einen Bonus von 10 % des Elterngeldes.


Elterngeldrechner

Um euch genauer zu informieren, empfehle ich euch den sogenannten Elterngeldrechner des Familienportals. Hier könnt ihr alle Parameter eurer familiären und finanziellen Situation eingeben und ungefähr sehen, wieviel Unterstützung euch zusteht.

https://familienportal.de/familienportal/rechner-antraege/elterngeldrechner


Kindergeld

Außerdem habt ihr einen Anspruch auf Kindergeld. Dieses wird ab Juli 2019 erhöht und beträgt dann

für das erste und zweite Kind: 204 Euro monatlich, für das dritte Kind: 210 Euro monatlich ,für das vierte und jedes weitere Kind: 235 Euro monatlich. Man bekommt dieses in der Regel vom 0. bis zum 18. Lebensjahr.


Wo beantrage ich das Kindergeld?

Das Kindergeld ist spätestens 6 Monate nach der Geburt bei der zuständigen Familienkasse zu beantragen.

Ihr braucht dafür

- ausgefüllter Kindergeldantrag inklusive Anlage Kind

- Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung (Kopie)

- Steuernummer der Eltern. und des Kindes


Familiengeld (nur in Bayern)

Seit 1.08.2018 gibt es in Bayern das sogenannte Familiengeld. Vom 13. bis zum 36. Lebensmonat des Kindes erhält man 250 Euro pro Monat, ab dem dritten Kind 300 Euro pro Monat. Diese Zahlung ist unabhängig vom Einkommen der Eltern.

Hier findet ihr mehr Infos: https://www.zbfs.bayern.de/familie/familiengeld/


Quellen und nützliche Links (Stand 08.04.2019)

www.elterngeld.net

www.elternzeit.de

www.bmfsfj.de

www.familienportal.de


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